Medizinisch begründete Leicheneröffnungen sind traditioneller Bestandteil der Tätigkeit eines Pathologen. Sie geben den behandelnden Ärzten und Angehörigen Auskunft über die Todesursache, die Grunderkrankungen eines Patienten, mögliche therapeutische Komplikationen oder ansteckende Erkrankungen. Ihre Zahl hat gegenüber früher deutlich abgenommen, die Einwilligung der Angehörigen ist Voraussetzung. Das oft verwechselte Fachgebiet der forensischen Medizin (Rechtsmedizin) ist hingegen für alle nicht natürlich erscheinenden Todesfälle zuständig. Anzumerken ist, dass Sektionen auch privat von Angehörigen in Auftrag gegeben werden können.